Ein neues Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die auf der Plattform kununu Bewertungen erhalten haben. Laut eigenen Angaben bietet der Onlinedienst seinen Userinnen und Usern „authentische Einblicke in die Arbeitswelt von gestern, heute und morgen“. Ein ganz wichtiges Instrument sind dabei die Bewertungen, die Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende oder auch Bewerberinnen und Bewerber über ein bestimmtes Unternehmen verfassen. Diese können naturgemäß sowohl positiv als auch negativ ausfallen.
Bislang galt hier in jedem Fall das Anonymitätsgebot, das heißt, die Verfasserinnen und Verfasser mussten ihre Bewertungen nicht mit ihrem Klarnamen belegen – und das betroffene Unternehmen musste im Umkehrschluss mit jeder dieser Bewertungen leben, sofern sie den kununu-Anforderungen genügte.
Dagegen hat jetzt eine Arbeitgeberin Klage eingereicht und bekam Recht. Sie monierte, dass sie aufgrund der Anonymität keine Möglichkeit habe, zu prüfen, ob die Verfasserin bzw. der Verfasser wirklich authentisch sei und zudem keine Chance, eine mögliche Fake-Bewertung zu löschen. In der Vergangenheit war das Löschen von Bewertungen meist nur dann möglich, wenn diese gegen die kununu-Richtlinien verstoßen haben.
Genau dies soll jetzt jedoch möglich werden: Das OLG Hamburg entschied, dass bei Zweifeln an der Echtheit die Anonymität gegenüber dem Unternehmen aufgehoben werden kann und die Bewertung, sollten sich die Zweifel bestätigen, dauerhaft gelöscht werden müsse.
Was vor dem Hintergrund dieses Urteils als Nächstes geschieht, wird spannend: kununu gab bereits bekannt, an seinem Anonymitätsversprechen den Userinnen und Usern gegenüber festhalten zu wollen und sich durch das Urteil nicht in der Pflicht zu sehen, Klarnamen herauszugeben. Die Entscheidung soll nun im einem Hauptverfahren überprüft werden.