Qualifikation, Erfahrung, Potenzial – das sind die Säulen des jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Kerngedanke des Gesetzes ist die weitere Einwanderungserleichterung qualifizierter Erwerbspersonen aus Drittstaaten mit dem Ziel, die Fachkräftebasis in Deutschland zu sichern.
Qualifizierung – das ist neu:
Wer einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss hat, kann hier künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Wesentliche Grundlage bleibt die „Blaue Karte EU“, die durch die Ausweitung künftig für noch mehr Fachkräfte mit akademischer Ausbildung aus Drittstaaten erhältlich sein soll.
Erfahrung – das ist neu:
Ein im Ausland erworbener Berufsabschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt worden sein. Künftig kann jede ausgebildete Fachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung hier arbeiten. Dafür wird eine – noch nicht näher spezifizierte – Gehaltsschwelle eingezogen; wird diese unterschritten, gilt weiterhin, dass die Ausbildung in Deutschland anerkannt sein muss. Um den Zeitraum des Anerkennungsverfahrens zu überbrücken, kann zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern eine Anerkennungspartnerschaft geschlossen werden.
Potenzial – das ist neu:
Auch Fachkräfte ohne konkretes Arbeitsplatzangebot haben jetzt die Möglichkeit, direkt in Deutschland eine Beschäftigung zu suchen. Grundlage dafür ist die sogenannte Chancenkarte, die nach einem Potenzialpunktesystem vergeben wird. Zu den Kriterien zählen unter anderem Qualifikation und Berufserfahrung, Deutsch- und Englischkenntnisse oder auch das Potenzial der Ehe- bzw. Lebenspartner und -partnerinnen.
Darüber hinaus wurden weitere Erleichterungen zugunsten einer vereinfachten Einwanderung im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz verankert.